Kontakt zum Bürgerbeauftragten

Sie können dem Bürgerbeauftragten Ihre Nachricht über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Post senden.
Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes und behandeln Ihr Anliegen vertraulich.

Was der Bürgerbeauftragte tun kann:

  • schwierige Sachverhalte wahrnehmen und Zusammenhänge erklären,
  • die Bayerische Staatsregierung und Behörden des Freistaates Bayern oder der Kommunen um Auskunft bitten,
  • Ortstermine anbieten,
  • Akteneinsicht nehmen,
  • individuell auf Ihr Problem eingehen.

Bitte beachten Sie, dass der Bürgerbeauftragte nicht tätig werden kann, wenn:

  • Sie sich in einer Angelegenheit an ihn wenden, für die die Polizei zuständig ist – beispielsweise, wenn Sie Anzeige erstatten möchten,
  • Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
  • wegen des Sachverhaltes bereits durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird,
  • das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
  • Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft,
  • es sich um eine Entscheidung handelt, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurde.

Über das Kontaktformular können keine Anhänge übermittelt werden. Sofern Sie uns zu Ihrem Anliegen Dateien übermitteln möchten, bitten wir Sie, sich per E-Mail an buergerbeauftragter@bayern.de zu wenden.

Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle des Bürgerbeauftragten unter 089/2165-2790.

Kontaktformular

Kontakt per E-Mail

Wenn Sie dem Bürgerbeauftragten Ihr Anliegen per E-Mail mitteilen wollen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Anrede, Vorname, Name, gerne Telefonnummer
  • Worum geht es Ihnen? Bitte kurze Beschreibung in wenigen Sätzen.
  • Wie kann Sie der Bürgerbeauftragte dabei unterstützen? Bitte auch hierzu eine kurze Beschreibung in wenigen Sätzen.

Der Bürgerbeauftragte kann nicht tätig werden, wenn:

  • Sie sich in einer Angelegenheit an ihn wenden, für den die Polizei zuständig ist – beispielsweise, wenn Sie Anzeige erstatten möchten,
  • Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
  • wegen des Sachverhaltes bereits durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird,
  • das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
  • Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft,
  • es sich um eine Entscheidung handelt, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurde.

E-Mail: buergerbeauftragter@bayern.de

 

Kontakt per Post

Per Post erreichen Sie den Bürgerbeauftragten unter folgender Adresse:

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München