Herzlich willkommen auf der Seite des Bürgerbeauftragten!
Hier finden Sie Informationen über das Amt des Bürgerbeauftragten und die damit verbundenen Aufgaben. Ich stelle mich und meine Arbeitsweise vor und informiere Sie über Termine. Ich freue mich, wenn Sie das Kontaktformular nutzen und sich mit Ihren Anliegen oder Anregungen an mich wenden. Ich suche nach Wegen für eine Lösung und ein gutes Miteinander.
Ihr
Wolfgang Fackler, MdL
Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie haben Probleme mit einer Behörde? Sie fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Ich befasse mich mit Ihrem Anliegen und mache mich für eine einvernehmliche Lösung stark. Als Bürgerbeauftragter helfe ich Ihnen in den Fällen, in denen Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung haben. Ich gehe auf die betroffenen Behörden bzw. zuständigen Stellen zu. Ich lasse mir den zugrundeliegenden Sachverhalt, die Hintergründe und die Rechtslage erläutern und hake nach. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Meine Hilfe ist für Sie kostenfrei.
Was ich tun kann:
- schwierige Sachverhalte und Zusammenhänge erklären,
- die Bayerische Staatsregierung und Behörden des Freistaates Bayern oder der Kommunen um Auskunft bitten,
- Ortstermine anbieten, wenn zweckdienlich,
- ggf. Akteneinsicht nehmen,
- individuell auf Ihr Problem eingehen.
Was ich nicht tun kann:
- Rechtsberatung leisten: Diese ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
- Entscheidungen von Behörden aufheben, abändern oder überstimmen,
- Behörden und betroffenen Stellen Weisungen erteilen.
Ich kann nicht tätig werden, wenn:
- Sie sich in einer Angelegenheit an mich wenden, für die die Polizei zuständig ist – beispielsweise, wenn Sie Anzeige erstatten möchten,
- Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
- wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
- das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wird oder wurde,
- Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft,
- es sich um eine Entscheidung handelt, die eine Gemeinde oder Stadt in kommunaler Selbstverwaltung getroffen hat.
Ich weise darauf hin,
- dass Sie förmliche Rechtsbehelfe nicht bei mir einreichen können. Sie müssen diese bei den zuständigen Stellen einlegen und etwaige Fristen selbst im Blick haben.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie genauer wissen möchten, ob und wie der Bürgerbeauftragte Ihnen mit Ihrem Anliegen behilflich sein kann, finden Sie hier Informationen zu den häufig gestellten Fragen.